Informationsschutzmaßnahmen können technischer, organisatorischer oder personeller Natur sein. Zu den technischen Maßnahmen gehören beispielsweise Firewalls, Antivirensoftware und Datenverschlüsselung. Organisatorische Maßnahmen können beispielsweise Schulungen für Mitarbeiter, Sicherheitsrichtlinien und -verfahren umfassen. Personelle Maßnahmen können beispielsweise die Auswahl und Überprüfung von Mitarbeitern umfassen.
Informationsschutz ist ein kontinuierlicher Prozess, der regelmäßig überprüft und angepasst werden muss. Die Bedrohungen für den Informationsschutz ändern sich ständig, daher ist es wichtig, dass die Maßnahmen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Informationsschutz ist der Schutz von Informationen vor unbefugtem Zugriff, Änderung, Offenlegung oder Zerstörung. Er ist wichtig für den Schutz von Privatsphäre, Eigentum und Sicherheit.
Die drei wichtigsten Ziele des Informationsschutzes sind:
Verfügbarkeit: Informationen müssen jederzeit und überall verfügbar sein, wenn sie benötigt werden.
Integrität: Informationen müssen unverändert sein, damit sie zuverlässig und korrekt sind.
Vertraulichkeit: Informationen müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt sein.
In Deutschland ist der Datenschutz im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Das BDSG gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Deutschland, die DSGVO gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Europäischen Union.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Dazu gehören zum Beispiel Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Kontodaten.
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